Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Gutachten, Beratungen, Untersuchungen, Probenahmen und sonstige Tätigkeiten von Edifix F.L. (nachfolgend „Sachverständiger“) gegenüber Auftraggebern.
  2. Die Leistungen betreffen insbesondere:
    • Schadstoffuntersuchungen in Gebäuden,
    • Probenahmen,
    • Erstellung von Gutachten,
    • Beratungsleistungen,
    • Raumluftmessungen,
    • Materialanalysen,
    • Gefährdungsbeurteilungen,
    • Begleitung von Sanierungsmaßnahmen,
    • Dokumentationen und Stellungnahmen.
  3. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Vertragspartners widersprochen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  4. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen, welche also nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Sachverständigen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung,
    • Annahme eines Angebots,
    • schriftliche Beauftragung per E-Mail,
    • oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit.
  3. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
  2. Gutachten und Untersuchungen erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik sowie nach fachlicher Einschätzung des Sachverständigen.
  3. Laborleistungen können durch externe akkreditierte Labore durchgeführt werden.
  4. Der Sachverständige schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg.
  5. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Gutachten beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgefundenen Bedingungen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
    • Zugang zu den relevanten Bereichen gewährt wird,
    • erforderliche Genehmigungen vorliegen,
    • Strom, Wasser und sonstige notwendige Infrastruktur verfügbar sind,
    • keine Gefährdungen für den Sachverständigen bestehen.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§5 Termine und Ausführungsfristen

  1. Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Krankheit, Materialengpässen oder sonstiger nicht vom Sachverständigen zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§6 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach:
    • Pauschalhonorar,
    • Zeitaufwand,
    • oder Aufwand gemäß Angebot.
  3. Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, werden gesondert berechnet.
  4. Reisezeiten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Laborleistungen, Fremdkosten sowie Versandkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Sachverständige nicht als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig ist.
  6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, behält sich der Sachverständige vor, Mahngebühren im zulässigen Umfang zu erheben.

§7 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Insbesondere ist der Sachverständige befugt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.
  3. Der Sachverständige ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
  4. Die Aufrechnung gegen eine Forderung des Sachverständigen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§8 Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Gutachten, Stellungnahmen, Messberichte, Dokumentationen, Fotografien und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Sachverständigen.
  2. Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Unterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.
  4. Eine Nutzung der Unterlagen zu Werbezwecken ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

§9 Haftung

  1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sachverständigen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (vgl. oben). 
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Sachverständige nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
  6. Der Sachverständige haftet nicht für:
    • verdeckte oder nicht zugängliche Schadstoffquellen,
    • Veränderungen nach dem Untersuchungszeitpunkt,
    • unsachgemäße Nutzung der Gutachten,
    • Maßnahmen Dritter.
  7. Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
  8. Im Übrigen ist eine Haftung des Sachverständigen ausgeschlossen.

§10 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Dem Sachverständigen ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Soweit ein vom Sachverständigen zu vertretender Mangel vorliegt, ist dieser nach Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzleistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Sachverständige verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Beanstandungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  4. Handelt der Kunde als Unternehmer, hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung; beginnt die Verjährungsfrist für Mangelgewährleistungsrechte nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzleistung erfolgt.

§11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Sachverständige behandelt alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
  3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Sachverständigen.

§12 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
  2. Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
  3. Bereits beauftragte Laborleistungen oder Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
  3. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Sachverständigen mittels eindeutiger Erklärung über seinen Entschluss informieren.
  4. Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
  5. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
  2. Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  4. Der Sachverständige behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Änderungen erforderlich ist.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir :

[Unternehmensname]
[Name]
[Adresse]
[E-Mail]
[Telefon]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.